Herzlich willkommen beim

Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (s. Grundlagen / Pflegeweiterentwicklungsgesetz) hat in dem neuen § 115 1a SGB XI die Voraussetzungen dazu geschaffen, dass ab dem Jahr 2009 die Ergebnisse der Pflegequalitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht werden können.

Die Kriterien der Veröffentlichung wurden inzwischen von den dafür seitens des Gesetzgebers eingesetzten Vereinbarungspartnern Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger ausgehandelt. (s. Erläuterungen / Kriterien der Veröffentlichung).

Seit dem 01.07.2009 prüft der MDK Rheinland-Pfalz alle Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Bewertungsverfahren.

Die Veröffentlichungen geprüfter Einrichtungen können seit Ende 2009 nach Freigabe seitens der Landesverbände der Pflegekassen auf den angegebenen Internet-Plattformen vom Verbraucher eingesehen werden.