Herzlich willkommen beim
Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (s. Grundlagen / Pflegeweiterentwicklungsgesetz) hat in dem neuen § 115 1a SGB XI die Voraussetzungen dazu geschaffen, dass ab dem Jahr 2009 die Ergebnisse der Pflegequalitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht werden können.
Die Kriterien der Veröffentlichung wurden inzwischen von den dafür seitens des Gesetzgebers eingesetzten Vereinbarungspartnern Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger ausgehandelt. (s. Erläuterungen / Kriterien der Veröffentlichung).
Seit dem 01.07.2009 prüft der MDK Rheinland-Pfalz alle Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Bewertungsverfahren.
Die Veröffentlichungen geprüfter Einrichtungen können seit Ende 2009 nach Freigabe seitens der Landesverbände der Pflegekassen auf dieser Homepage oder den angegebenen Internet-Plattformen der Pflegekassen vom Verbraucher eingesehen werden. Aufgrund des gesetzlich geforderten Prüfvolumens kann davon ausgegangen werden, dass spätestens Ende 2011 für alle in Rheinland-Pfalz ansässigen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Benotungen vorliegen werden.