Erläuterungen

Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurden auch die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben.

Zielsetzung war die Sicherstellung der Pflege, Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Bisher wurden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst, der nur der Einrichtung selbst und den Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialamt) zuging. Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte war ausdrücklich im Gesetz (§ 115 Abs. 1 SGB XI) ausgeschlossen.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG), welches am 01.07.2008 in Kraft trat, fordert jetzt explizit ab 2009 die Veröffentlichung der durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) erhobenen Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen.

Dazu wird im Gesetz in § 115 Abs. 1a SGB XI ausgeführt:
"Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden..."

Diesem Anliegen soll mit der hier gestalteten Homepage Rechnung getragen werden.

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Kriterien der Veröffentlichung

Seit dem 29. Januar 2009 haben sich die gesetzlich bestimmten Vereinbarungspartner Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger auf die Kriterien zur Veröffentlichung der Ergebnisse der ambulanten und stationären Qualitätsprüfungen der MDK in Pflegeeinrichtungen geeinigt.
In Pflegeheimen werden 82 Kriterien erhoben, die in 5 Qualitätsbereichen zusammengefasst werden.
Bei ambulanten Pflegediensten sind es 49 Kriterien in 4 Qualitätsbereichen.
Die Bewertung erfolgt mithilfe eines 5 stufigen Schulnotensystems von "sehr gut" bis "mangelhaft".

Erfahrungen mit dem Benotungsverfahren

Der MDK Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich die angestrebte Qualitätstransparenz. Allerdings zeigten bereits erste Auswertungen, dass Zweifel an der Güte und Aussagekraft des Benotungssystems gerechtfertigt sind. Vor dem Hintergrund der sehr kontroversen Diskussion über den Nutzen der Pflegenoten für den Verbraucher wurde seitens der Vertragspartner der Pflegetransparenzvereinbarung eine wissenschaftliche Bewertung und Evaluation des Transparenzverfahrens in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit August 2010 vorliegen. Der umfangreiche Untersuchungsbericht kommt zu dem Schluss, dass es derzeit keine gesicherten Kriterien und Verfahren gibt, mit denen Pflegequalität gemessen werden kann, stellt allerdings unzweifelhaft fest, dass das vorhandene Verfahren wissenschaftlich-statistische Grundvoraussetzungen nicht erfüllt. So wird eine eingeschränkte Objektivität festgestellt, verlässliche Aussagen zur Reliabilität seien nicht möglich, ein Nachweis einer Validität sei nicht gegeben. Das Verfahren erfülle grundlegende Anforderungen nicht. Die Verantwortlichen argumentieren nun, dass ob der Tatsache, dass es keine gesicherten Qualitätskriterien gibt, es keine Alternativen zu dem etablierten Verfahren gebe. Dies kann aber aus Sicht des MDK Rheinland-Pfalz keine Begründung sein, untätig zu bleiben und das Verfahren nicht anzupassen. Im Gegenteil fordern auch die mit der Untersuchung befassten Wissenschaftler eine langfristig angelegte wissenschaftliche Evaluation des Verfahrens.

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Aus diesem Grund empfehlen wir, sich die bereitstehenden Transparenzbewertungen insbesondere auf der Ebene der Einzelfragen anzuschauen und sich möglichst selbst einen eigenen Eindruck von den infrage kommenden Einrichtungen zu verschaffen.

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Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

Der MDK Rheinland-Pfalz hat bereits im Vorfeld der gesetzlichen Veränderungen im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2008 geförderten Projekts Vorschläge zur Messung und Darstellung von Pflegequalität entwickelt.

Mit der Veröffentlichung von Prüfergebnissen kommt es zu erheblichen bis zu existenziellen Außenwirkungen für die beurteilten Pflegeeinrichtungen. Gerade vor dem Hintergrund, dass Objektivität, Reliabilität und Validität des Verfahrens nicht gesichert sind, das Instrument aber eine Vergleichbarkeit beansprucht, erschien es den Verantwortlichen des MDK Rheinland-Pfalz wichtig, alles dafür zu tun, dass das Transparenzverfahren möglichst korrekt angewendet wird. So wurden die Vorgehensweisen der Prüfer über die Landesgrenzen hinweg mit zwei anderen MDK im Bundesgebiet durch gegenseitige Begleitung und Auditierung bei Qualitätsprüfungen hinterfragt und auf unterschiedliche Einschätzungen, die die Ergebnisse beeinflussen untersucht.

Die Umsetzung der ambulanten Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVA) durch den MDK
Rheinland-Pfalz und die daraus resultierenden „Pflegenoten" sind in den vergangenen
Monaten Gegenstand einer Begleitforschung gewesen, deren Ergebnisse jetzt vorgelegt wurden.
Die wissenschaftliche Begleitung wurde vom Deutschen Institut für angewandte
Pflegeforschung e. V. (dip) in Zusammenarbeit mit der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV)
durchgeführt. Im Abschlussbericht wird die PTVA kritisiert, auf deren Grundlage ambulante
Pflegeeinrichtungen durch den MDK geprüft werden. Die Pflegenoten können den
Wissenschaftlern zufolge aufgrund der methodischen Mängel des Verfahrens die tatsächliche Qualität der
Einrichtung nicht widerspiegeln.

Die Begleitforschung hat ferner zahlreiche Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung
der diesbezüglichen Arbeit des MDK Rheinland-Pfalz erbracht, mit deren Umsetzung
hat der MDK Rheinland-Pfalz bereits begonnen.

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